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   BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00   

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BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00 (https://dejure.org/2001,1741)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 C 11.00 (https://dejure.org/2001,1741)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 (https://dejure.org/2001,1741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. c
    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der Natur der Sache her

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsausschluss - Komplexer Wohnungsbau - Unmöglichkeit der Rückgabe von der Natur der Sache her

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Natur der Sache; Verlust der Bebaubarkeit

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1 § 5 Abs. 1 Buchst. c
    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der Natur der Sache her

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
    Eine Rückgabe hätte daher zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten geführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).

    Denn damit würde ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist, von vornherein verfehlt (BVerwG, Urteil 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
    Wären die derzeitigen Flurstücke entlang der Grenze des ehemaligen Flurstücks 513 geteilt worden, hätten auf den neu entstehenden Flurstücken vollkommen unregelmäßig geschnittene Teile des Gebäudes gelegen, ohne dass sich nach Umfang, Lage und wirtschaftlicher Bedeutung einer dieser Gebäudeteile als der maßgebliche hätte identifizieren lassen (BGH, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 231/88 - BGHZ 110, 298, 302 f.).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
    Nicht hingegen ist geschützt eine planerische und städtebauliche Einheit, die durch eine komplexe Vielfalt andersartiger Bebauung und Nutzung gebildet wird (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77).
  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
    Ein solcher Zustand tritt unter anderem dann ein, wenn die zurückzugebende Fläche für den Alteigentümer ohne Inanspruchnahme eines Notwegrechts nach § 917 BGB nicht nutzbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47; Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 -).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
    Ein solcher Zustand tritt unter anderem dann ein, wenn die zurückzugebende Fläche für den Alteigentümer ohne Inanspruchnahme eines Notwegrechts nach § 917 BGB nicht nutzbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47; Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 -).
  • BVerwG, 23.12.1998 - 7 B 285.98
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
    Unter diesen Voraussetzungen entfällt der Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG bereits mit der investiven Veräußerung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 285.98 -).
  • BVerwG, 21.07.2009 - 8 KSt 4.09

    Einwände gegen eine Teil-Schlusskostenrechnung als Erinnerung i.S.d. § 66 Abs. 1

    Die Erinnerung hat insoweit Erfolg, als der der Kostenberechnung zu Grunde liegende Anteil der von der Beklagten zu tragenden Kosten für den bislang rechtskräftigen Teil des ehemaligen Revisionsverfahrens BVerwG 7 C 11.00, über den das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 29. Juni 2006 - 13 K 534/01 - rechtskräftig entschieden und der Beklagten die Kosten auferlegt hat, nicht drei Fünftel, sondern ein Drittel beträgt.

    Da die Beklagte für diesen Teil des Verfahrens die Kosten zu tragen hat, ist der Streitwert des Verfahrens VG 13 K 534/01 ins Verhältnis zu setzen zum Streitwert im Verfahren BVerwG 7 C 11.00.

    Da über den weiteren Teil des Streitgegenstandes, der dem Verfahren BVerwG 7 C 11.00 zu Grunde lag und vom Verwaltungsgericht Dresden aus dem Verfahren 13 K 534/01 abgetrennt und mit dem Az. 1 K 1368/06 weitergeführt wurde, noch nicht rechtskräftig entschieden ist, erfolgt für diesen Anteil noch keine Kostenfestsetzung.

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Eine Rückgabe soll ausscheiden, wenn sie, insbesondere wegen dadurch hervorgerufener schwerwiegender Konfliktsituationen, unvernünftig wäre, weil damit ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist, von vornherein verfehlt wird (BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 -, juris [Rn. 16], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2; BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 -, juris [Rn. 24], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5; BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 2005 - 7 C 23.04 -, juris [Rn. 15]).

    Eine die Rückgabe ausschließende Konfliktsituation kann unter anderem vorliegen, wenn die Rückübertragung des Grundstücks zur Folge hätte, dass dieses für den Alteigentümer/Berechtigten nur unter Inanspruchnahme eines Notwegerechts über das Grundstück eines anderen Eigentümers nach § 917 BGB an einen öffentlichen Weg angeschlossen werden könnte (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 -, juris [Rn. 22], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 1998 - 7 B 231.98 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 62; BVerwG, Beschl. v. 22. September 1997 - 7 B 157.97 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47), es sei denn die Belastung des Nachbargrundstücks mit einem Notwegerecht hat bereits vor der Inanspruchnahme bestanden (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2000 - 7 C 20.99 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 22. Oktober 2001 - 7 B 50.01 -, juris [Rn. 7 f.]).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06

    Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück;

    Wegen der Gefahr einer schwerwiegenden Konfliktsituation kann die Rückübertragung eines Grundstücks in diesem Sinne unvernünftig sein (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im

    Möglich ist aber auch eine Einbeziehung in die Umgebungsbebauung in Form einer "verbundenen" Nutzung, die allerdings funktional der Wohnbebauung zugeordnet sein muss (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr;

    Die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes entfallen daher unmittelbar mit der Veräußerung (vgl. zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

    Der Tatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG schließt die Rückübertragung eines im komplexen Wohnungsbau verwendeten Grundstücks deswegen aus, weil das entzogene Grundstück damit in eine planerische und städtebauliche, durch komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit einbezogen wurde, die nicht dadurch gefährdet oder zerstört werden soll, dass durch die Rückübertragung von Grundstücken oder Gebäuden einzelne Bestandteile aus dem komplexen Ganzen herausgelöst werden (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ; Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • VG Berlin, 05.06.2014 - 29 K 327.11

    Naturalrestitution eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz

    Wird ein Grundstück selbst nicht unmittelbar zu Wohnzwecken genutzt, kann es nur dann in einen komplexen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. c VermG einbezogen sein, wenn es mit seiner Nutzung funktional auf in der Umgebung errichtete Wohnbebauung bezogen ist (st. Rechtspr. des BVerwG; Urteil vom 1. Dezember 1995 - 7 C 27.94 - juris, Urteil vom 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 - juris).

    Dies kann zu verneinen sein, wenn das Grundstück durch die Rückübertragung seine Bebaubarkeit verlieren würde (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 - juris).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08

    Restitution; öffentliches Interesse; Tatbestandsmerkmal; ungeschriebenes

    Ausgehend von dem gemeinsamen Zweck der Ausschlusstatbestände des § 5 Abs. 1 VermG, wonach bestimmte Veränderungen entzogener Grundstücke oder Gebäude im öffentlichen Interesse nicht mehr in Frage gestellt werden sollen, ist kennzeichnend für eine Verwendung von Grundstücken oder Gebäuden im komplexen Wohnungsbau, dass diese dauerhaft in eine planerische und städtebauliche Einheit eingebunden sind, welche in Umsetzung einschlägiger wohnungs- bzw. siedlungsbaulicher Vorschriften eine komplexe Vielzahl der Bebauung sowie sonstiger Nutzung aufweist; die so entstandene Einheit soll durch eine Herauslösung der zurückverlangten Grundstücke oder Gebäude nicht gefährdet oder zerstört werden (Urteile vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 6 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03

    Erlösauskehr; Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; Veräußerung; Wegfall des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann dem Anspruch auf Erlösauskehr (§ 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG) der Restitutionsausschlussgrund des § 5 VermG nicht entgegengehalten werden, wenn durch die wirksame Veräußerung eines Vermögenswerts die Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlussgrundes entfallen sind (vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 21.02

    Auskehr des Erlöses; investive Veräußerung; Rückübertragung; Ausschlussgrund des

    Unter diesen Vorraussetzungen entfällt der Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG bereits mit der investiven Veräußerung (BVerwG Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 12.07.2023 - 8 C 4.22

    Restitution von Grundstücken - und deren Verwendung im komplexen Wohnungsbau

  • BVerwG, 11.08.2009 - 8 B 17.09

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den

  • BVerwG, 19.07.2002 - 7 B 51.02

    Rechtliche Grundlagen zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. b

  • BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 16.09

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für die

  • BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07

    Einbeziehung eines Grundstücks in einen komplexen Wohnungsbau; Dauerhaften

  • BVerwG, 25.06.2009 - 8 B 40.09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • BVerwG, 30.09.2002 - 7 B 78.02
  • VG Meiningen, 14.03.2007 - 5 K 12/99

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Rückübertragung; Berechtigung;

  • BVerwG, 01.09.2003 - 7 B 32.03

    Hinreichende Bestimmung von Teilflächen im Restitutionsbescheid; Grundsätzliche

  • VG Berlin, 19.06.2001 - 9 A 63.97

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Gesetz zur Regelung offener

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